Am 20. Oktober 2022 veröffentlichte die EBA gleich mehrere regulatorische Texte zum Zins- und Spread-Risiko im Anlagebuch mit dem Ziel, die Basler Standards zum IRRBB im Laufe des Jahres 2023 vollständig umzusetzen. Damit erweitert die Behörde das aktuell geltende regulatorische Rahmenwerk deutlich und schärft an mehreren Stellen nach. Insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit massiven Veränderungen des Zinsumfelds in einer historisch einmaligen Geschwindigkeit und dem damit einhergehenden Anstieg von Zinsrisiken sind die Veröffentlichungen von entscheidender Bedeutung für die Institute.
Bestandteil der Veröffentlichungen ist eine erweiterte Guideline (EBA/GL/2022/14) zum Umgang mit Zinsrisiken (IRRBB), welche die bisher gültige Guideline (EBA/GL/2018/02) ablöst. Eine zentrale Neuerung dieser Guideline sind dedizierte Vorgaben zum Umgang mit Credit-Spread-Risiken im Bankbuch (CSRBB). Zudem wurden Kriterien aufgenommen, anhand derer die Aufsicht entscheidet, ob der interne Ansatz zur Messung von Zinsrisiken des Bankbuchs verwendet werden darf, oder ob der Standardansatz verwendet werden muss.
Dieser Standardansatz wird im parallel veröffentlichten EBA/RTS/2022/09 erläutert und erstreckt sich sowohl auf das barwertige als auch das periodische Zinsänderungsrisiko. Im Gegensatz zum internen Ansatz werden hierbei konkrete Vorgaben zu zentralen Aspekten der IRRBB-Modellierung gemacht. Zudem wird ein vereinfachter Standardansatz für kleine, wenig komplexe Institute eingeführt, der weitere Vorgaben trifft und somit die Modellierungsanforderungen senkt.
Abschließend wurden mit der Veröffentlichung des EBA/RTS/2022/10 die Vorgaben zum aufsichtsrechtlichen Ausreißertest deutlich konkretisiert und das Anwendungsgebiet des Tests von der bisher vorgeschriebenen barwertigen Sichtweise nun auch auf die NII-Perspektive erweitert.
Obwohl viele Anforderungen lediglich eine Erweiterung bestehender Vorgaben darstellen, können bspw. durch die zusätzlichen Vorgaben zum CSRBB und die Anpassung der Outlier Tests, insbesondere um die NII-Sichtweise, zusätzliche Aufwände entstehen. Vor dem Hintergrund der kurzen Umsetzungsfristen empfehlen wir daher eine zeitnahe Befassung mit den Veröffentlichungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung bei der Analyse der Auswirkungen für Ihr Institut benötigen!